G
GAP-Versicherungen
GAP (engl. Lücke), vorzugsweise eine neu im Fahrzeug-Leasing-Bereich angebotene Versicherung,
Garantien / Gewährleistungsansprüche
1. Die dem Leasinggeber als Käufer des Leasing-Objektes zustehenden Garantie-
Gebrauchsfähigkeit
Der Leasinggeber bzw. sein Lieferant hat sicherzustellen, daß der Leasingnehmer
Geld- und Kapitalmarkt
Die Höhe der Leasing-Entgelte richtet sich nach der Situation auf
Gesamtvollstreckungs-Ordnung
Siehe auch: Konkurs- und Vergleichsordnung, Insolvenz-Abwicklung, Restschuldbefreiung
Gewerbesteuer
Die bei der Finanzierung langlebiger Investitionsgüter häufig erforderlichen längerfristigen Fremdmittel
Großabnehmer-Abkommen
Zahlreiche Automobilhersteller bzw. -importeure bieten auch herstellerunabhängigen Leasing-Gesellschaften Großabnehmer-Abkommen mit
Grund-Leasingzeit (Grundmietzeit)
Die unkündbare Grund-Leasingzeit von Leasing-Verträgen darf gemäß den Leasing-Erlassen nicht
Grunderwerbsteuer (Immobilien-Leasing)
Bei Erwerb von Grundbesitz fällt die 3,5%ige Grunderwerbsteuer (2% bis
Grundschuld
1. In Ausnahmefällen können für die Zusatzbesicherung (Sicherheiten) von Leasing-Engagements,