LEASING LEXIKON:

Grunderwerbsteuer (Immobilien-Leasing)

Bei Erwerb von Grundbesitz fällt die 3,5%ige Grunderwerbsteuer (2% bis 31.12.199 an. Um eine doppelte Grunderwerbsteuerbelastung zu vermeiden, sollte das zu bebauende Grundstück nicht zuerst vom späteren Leasingnehmer, sondern direkt von der Objektgesellschaft des Immobilien-Leasing-Unternehmens gekauft werden. Die Grunderwerbsteuer wird im Rahmen der Gesamt-Investitionskosten mit finanziert und belastet somit die Liquidität des Leasingnehmers nicht. Nach Ablauf des Leasing-Vertrages hat der Mieter die Möglichkeit, die Geschäftsanteile der Objektgesellschaft zu übernehmen. Dieser Vorgang ist nicht Gegenstand der Grunderwerbsteuer.