Bestellung
Die Bestellung der Leasing-Objekte erfolgt durch die Leasing-Gesellschaft beim Lieferanten, nach Annahme des Leasing-Antrags. Das Leasing-Unternehmen kann die Lieferung auch durch Eintritt in die bereits erfolgte Bestellung des Leasingnehmers (Endabnehmers) zu den von diesem vereinbarten Einkaufsbedingungen vorsehen. Vor allem Leasinggeber, die das Operating-Leasing betreiben, beschaffen sich die benötigten Wirtschaftsgüter durch direkte Bestellung nach ihren Vorstellungen.
Bankfinanzierung
1. Zur Finanzierung der Leasing-Investitionen nehmen Leasing-Gesellschaften Bankkredite auf und/oder beschaffen sich die erforderlichen Mittel durch regresslosen Verkauf der ihnen gegenüber ihren Leasingnehmern zustehenden Leasing-Forderungen vorzugsweise an Kreditinstitute. 2. Aus der Sicht der Leasingnehmer ist – von börsennotierten Unternehmen abgesehen – die Kreditfinanzierung die bevorzugte Kapitalbeschaffung. In der Regel ist die mittel- und langfristige Finanzierung […]
Bürgschaften
Bei nicht ausreichender Kunden-, Objekt- und/oder Lieferanten-Bonität verlangen Leasing-Unternehmen Zusatz-Sicherheiten. Bürgschaften vom Gesellschafter, eines Dritten insbesondere eines Kreditinstituts oder des Lieferanten – diese gewähren häufiger Rücknahme- oder Verwertungsgarantien – werden bevorzugt vereinbart.
Budgetgründe
Budgetgründe können in Großunternehmen oder bei Behörden ausschlaggebend für die Leasing-Entscheidung sein, da – zumindest formal -, keine Investitionsentscheidung getroffen wird. Die ratierliche Leasing-Verpflichtung, die das Budget optisch nicht oder weit weniger belastet als ein Kauf bzw. eine Bankfinanzierung, ist auch aus diesem Grunde gerechtfertigt, wenn der Einsatz der benötigten Investitionsgüter sinnvoll ist. Gleichzeitig werden, […]
Buchwert
Der Buchwert der Leasing-Objekte ergibt sich aufgrund erfolgter Abschreibungen. Je nach gewählter AfA-Methode (linearer, degressiv) errechnen sich entsprechend die Buchwerte des Leasing-Vermögens und damit die Buchverluste beim Leasinggeber, die ihren Niederschlag in seiner Bilanz finden.
Buchverluste / Buchgewinne
Durch die Tatsache, dass die buchmäßigen linearen bzw. degressiven Abschreibungen zusammen mit den Zinsausgaben des Leasinggebers seine Leasing-Einnahmen, die sich aus annuitätischen Zinsen und Tilgungen zusammensetzen, in der Anfangsphase der Leasingdauer i.d.R. übersteigen (Ausnahme kündbarer Leasing-Vertrag), ergeben sich Buchverluste, welche die Liquidität der Leasing-Gesellschaft indessen nicht beeinträchtigen. In der Endphase des Leasing-Vertrages übersteigt der annuitätische […]
Bonus bei Mehrerlös-Beteiligung
Falls bei einem Teilamortisations-Vertrag eine Mehrerlös-Beteiligung vereinbart ist, erhält der Leasingnehmer bei Verwertung des Objektes, dessen Erlös höher ist, als der vereinbarte Restwert, einen Bonus meist in Höhe von 75 % des Mehrerlöses. Die restlichen 25%, die dem Leasinggeber zustehen (der steuerrechtlich geforderte Beleg für das wirtschaftliche Eigentum), können als weiterer Bonus bei Abschluß eines […]
Bonität
Besonders wichtig für den Erfolg bei Leasing-Unternehmen ist die Bonität der Leasingnehmer, aber auch die der Lieferanten. Demnach ist eine nachhaltige Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit insbesondere der Leasingnehmer anhand von Unternehmenszahlen, Planrechnungen, Konzeptionen sowie Auskünfte Dritter (Auskunfteien, Banken, Lieferanten usw.) zu unterlegen. Die Objektqualität und Fungibilität sowie die Lieferanten- und Herstellerbonität ist ähnlich sorgfältig zu beurteilen.
Bilanzneutralität
Steuerrechtlich einwandfrei, d.h. entsprechend den Leasing-Erlassen gestaltete Leasing-Verträge mit dem Recht der Aktivierung beim Leasinggeber, sind grundsätzlich bilanzneutral und erscheinen somit nicht in der Bilanz des Leasingnehmers. Dieser hat lediglich die Leasing-Aufwendungen in seiner Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsausgaben zu verbuchen. Bilanzneutral also beim Leasingnehmer. Der Leasinggeber dagegen hat die Leasing-Gegenstände als Anlage- bzw. Leasing-Vermögen […]
Big-Ticket-Leasing
Leasing-Verträge (Abschnitte) mit großem Wert-Volumina – Mindestinvestition von meist mehreren Millionen – werden als Big-Ticket bezeichnet. Im international ausgerichteten Leasing-Geschäft ein gängiger Begriff. Siehe auch:Cross-Border-Leasing