LEASING LEXIKON:

Bürgschaften

Bei nicht ausreichender Kunden-, Objekt- und/oder Lieferanten-Bonität verlangen Leasing-Unternehmen Zusatz-Sicherheiten. Bürgschaften vom Gesellschafter, eines Dritten insbesondere eines Kreditinstituts oder des Lieferanten – diese gewähren häufiger Rücknahme- oder Verwertungsgarantien – werden bevorzugt vereinbart.