LEASING LEXIKON:

Bonus bei Mehrerlös-Beteiligung

Falls bei einem Teilamortisations-Vertrag eine Mehrerlös-Beteiligung vereinbart ist, erhält der Leasingnehmer bei Verwertung des Objektes, dessen Erlös höher ist, als der vereinbarte Restwert, einen Bonus meist in Höhe von 75 % des Mehrerlöses. Die restlichen 25%, die dem Leasinggeber zustehen (der steuerrechtlich geforderte Beleg für das wirtschaftliche Eigentum), können als weiterer Bonus bei Abschluß eines neuen, gleichwertigen Leasing-Vertrages angerechnet werden.