Budgetgründe können in Großunternehmen oder bei Behörden ausschlaggebend für die Leasing-Entscheidung sein, da – zumindest formal -, keine Investitionsentscheidung getroffen wird. Die ratierliche Leasing-Verpflichtung, die das Budget optisch nicht oder weit weniger belastet als ein Kauf bzw. eine Bankfinanzierung, ist auch aus diesem Grunde gerechtfertigt, wenn der Einsatz der benötigten Investitionsgüter sinnvoll ist. Gleichzeitig werden, hauptsächlich beim Mobilien-Leasing, unternehmens- bzw. behördeninterne zum Teil langwierige Antrags- und Genehmigungsverfahren vermieden. Im Gegensatz zum Immobilien-Leasing, können die verhältnismäßig niedrigen monatlichen/vierteljährlichen Leasing-Aufwendungen oft innerhalb der Kompetenz der Fachabteilung entschieden werden und entsprechende Vorteile sofort entstehen lassen.
Siehe auch:
Kommunal-Leasing (öffentliches Leasing)