Bezahlung des Lieferanten

Nach Erhalt der vom Leasingnehmer einschränkungslos und rechtsverbindlich unterschriebenen Übernahmebestätigung, bezahlt die Leasing-Gesellschaft die auf ihren Namen ausgestellte Rechnung der Lieferfirma.

Betriebsvorrichtungen

Als solche gelten nach der Rechtsprechung Gebäudebestandteile in einem Gewerbebetrieb, die einem vom Gebäude getrennten Zweck dienen. Sie können steuerrechtlich wie bewegliche Wirtschaftsgüter geleast werden. Betriebsvorrichtungen sind z.B. Lade- und Fördervorrichtungen, Alarmanlagen, Lastenaufzüge, Tresore, Ladeneinrichtungen, Klima- und Sprinkleranlagen, manche Einbaumöbel sowie Hochregalläger und Traglufthallen aber auch Rollbahnen und Spargelfelder. Naturgemäß ist bei Betriebsvorrichtungen das Objektrisiko […]

Belegenheits-Finanzamt

Aufgrund eines Zuständigkeits-Erlasses des FinMin von NRW, befindet das für den Leasinggeber zuständige Betriebsfinanzamt im Zuge des Bestimmungs-verfahrens darüber, wem der Leasing-Gegenstand steuerlich zuzurechnen ist. Das sog. Belegenheits-Finanzamt teilt diese Entscheidung den betroffenen Finanzämtern mit. Priorität, gegenüber einer vom Finanzamt des Leasingnehmers evtl. vertretenen anderweitigen Auffassung, hat das für den Leasinggeber zuständige Finanzamt.

Barwert

Hiermit wird der Gegenwartswert zukünftig fälliger Zahlungen bezeichnet. Durch anerkannte Abzinsungsmethoden – die Höhe des angewendeten Zinssatzes hängt vom Einzelfall und der Kapitalmarktlage ab – kann der Barwert nachweisbar ermittelt werden. Die Diskontierung macht Zahlungsströme mit unterschiedlichen Laufzeiten, Zahlungsbeträgen und Zahlungsterminen vergleichbar. Siehe auch:Abzinsung

Banken-Leasing

Erfolgt die Akquisition von Leasingnehmern in der Kreditwirtschaft über den „Bankschalter“, also bei den eigenen Kunden, so spricht man nicht von Vertriebs-Leasing, sondern von der Vertriebsform „Banken-Leasing“.

Bankeinzugsermächtigung

Aus verwaltungstechnischen Gründen streben es die Leasing-Gesellschaften an, die vom Leasingnehmer zu entrichtenden Leasing-Entgelte per Lastschrift-Ein-zugsverfahren zu vereinnahmen. Im niedrigvolumigen Bereich wird vierteljährliche Leasing-Zahlung vereinbart bzw. die Einzugsermächtigung führt zu niedrigeren Leasing-Beträgen. Siehe auch:Abbuchung