LEASING LEXIKON:

Vertragsverwaltung

Nach Prüfung und Annahme des Leasing-Antrages – jetzt Leasing-Vertrag – und Bestätigung gegenüber dem Leasingnehmer, nach Kauf des Leasing-Objektes, Abrechnung und Buchung sowie entsprechender Dokumentation, erfolgt die Übernahme des Geschäftsvorganges in die Vertragsverwaltung und wird dort bis zum Vertragsende geführt. Einschließlich der Vertagsverwaltung als solche, werden u.a. die Objekt-Versicherungen (Versicherung) sowie evtl. Zusatzsicherheiten (Sicherheiten) verwaltet und Leistungsstörungen wie Zahlungsverzug oder notleidende Leasing-Verträge bearbeitet. Häufig wird auch die Sicherstellung und Verwertung von Leasing-Objekten sowie der Abschluß von Verkaufsverträgen und Verlängerungsverträgen durch die Vertragsverwaltung vorgenommen.