LEASING LEXIKON:

Versicherungen

Im Interesse aller Vertragsbeteiligten, insbesondere im Sinne des nutzenden Leasingnehmers, aber auch des Eigentümers bzw. des Sicherung-Eigentümers, sind Leasing-Objekte ihrer Art nach hinreichend zu versichern. Hierzu ist der Leasingnehmer i.d.R. gemäß der Leasing-AGB (AGB) vertraglich verpflichtet, ebenso, wie zur Zahlung der Versicherungsprämien (Elektronik-Vollversicherung, Maschinenbruch-Versicherung, Fahrzeug-Versicherungen, Immobilien-Versicherungen u.a.)

Bei Fahrzeugen wird grundsätzlich eine Vollkaskoversicherung mit angemessener Selbstbeteiligung des Leasingnehmers vereinbart. Der Versicherungswert entspricht im allgemeinen dem Neu- bzw. Anschaffungswert des Objektes. Durch die hohe Anzahl von KFZ-Diebstählen, aber auch bedingt durch die Deregulierung der Versicherungsmärkte in der EU finden wir im Markt geänderte Versicherungsbedingungen. Leasingnehmer und Leasinggeber haben dem ausreichend Rechnung zu tragen, Beispielsweise: Vollkasko-Versicherung mit 10% Selbstbehalt bzw. EUR 10.000; Entschädigung zum Marktwert statt Wiederbeschaffungswert; Ausschluß bestimmter Risiken etc. (GAP-Versicherungen).

Beim Immobilien-Leasing obliegt es der Objektgesellschaft, die von ihr vermietete Immobilie gegen die üblichen Risiken zum Neuwert zu versichern; dies betrifft insbesondere die Grundstücks- und Bauherrenhaftpflicht-, Bauwesen- und ggf. Rohbau-Feuerversicherung sowie die übliche Feuer-Sturm und Leitungswasserschaden-Versicherung. Die Versicherungsseite hat durch den neuen Teilamortisations-Leasing-Erlaß der zum 01.02.1992 in Kraft trat, weiter an Bedeutung gewonnen. Immobilien-Leasing-Gesellschaften bzw. die jeweiligen Objektgesellschaften haben weitgehend die zusätzlichen Risiken über Versicherungsgesellschaften im Rahmen von sogenannten „all in Policen“ bzw. „extendet coverage“ abgedeckt, um eine weitestgehende Risikominimierung zu erreichen. Zur Zeit ist eine allumfassende Versicherungsmöglichkeit am deutschen Markt nicht erhältlich; z.B. können Bodenkontamination oder der Atom-Schaden nicht versichert werden.