LEASING LEXIKON:

Verität

Verkauft der Leasinggeber zukünftigen Forderungen (Forfaitierung), so haftet er gegenüber dem Käufer für den rechtlichen Bestand der Forderung. Das heißt, diese muß frei von Einreden im Zeitpunkt des Verkaufs und während der Dauer der Leasingzeit sein.