Das Leasing-Unternehmen aktiviert den Leasing-Gegenstand in der Bilanz zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und schreibt diese entsprechend den steuerlichen Vorschriften ab. Der Leasingnehmer dagegen macht die Leasing-Raten in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend. Für Leasing-Objekte fallen beim Leasingnehmer keine investitionsbezogenen Steuern, wie z.B. Gewerbe-steuer an.