LEASING LEXIKON:

Herstellungskosten

Die für die Herstellung von Wirtschaftsgütern, ihre Erweiterung oder für die über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden Verbesserungen anfallenden Aufwendungen werden als Herstellungskosten bezeichnet. Gemeinkosten können, müssen aber nicht, in die Herstellungskosten eingerechnet werden. Vertriebskosten sind nicht Teil der Herstellungskosten.