Hiermit bezeichnet man den tatsächlichen oder kalkulierten Wert des Leasing-Objektes nach Ablauf oder bei vorzeitiger Auflösung (Kündigungsmöglichkeiten) des Leasing-Vertrages. Im wesentlichen sind kalkulierte/garantierte Restwerte bei Teilamortisations-Leasing-Verträgen oder Restwerte bei Vollamortisations-Verträgen betroffen, die dem Restbuchwert oder dem niedrigeren gemeinen Wert entsprechen. Die Finanzierungs-Leasing-Gesellschaften übernehmen in der Regel keine Restwert-Risiken, sondern wälzen sie auf die Leasingnehmer und Lieferanten ab. Restwert-Garantien sind beim PKW/Kombi-Fahrzeugen häufig anzutreffen, die der Lieferant übernimmt, aber auch im Gabelstabler- und Maschinenbereich nicht unüblich.
Der Restwert im Leasing sollte zum besseren Verständnis differenziert werden.
1. Buchtechnischer Restwert (Restbuchwert) – Ist der bilanzierte, vom Bewertungszeitpunkt abhängige Wert eines Wirtschaftsgutes, der mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ins Anlagevermögen des Leasinggebers eingeht und einem kontinuierlichen Werteverzehr unterliegt (auch Anschaffungswert, Investitionswert, Kaufpreis genannt).
2. Kalkulierter Restwert – Leasinggeber und Leasingnehmer gehen beim Teilamortisations-Leasing-Vertrag (Schwerpunkt: Fahrzeug-Leasing) davon aus, daß nach Ablauf der vereinbarten Grundleasingzeit das Leasing-Objekt noch einen bestimmten Restwert hat, der sich aus der vereinbarten Nutzung unter Berücksichtigung der zukünftigen Marktpreisentwicklung ergibt bzw. festgelegt wird.
3. Restwert/Marktwert – Der tatsächliche Wert eines Wirtschaftsgutes, der bei jeweiliger Marktlage momentan erzielt werden kann.