LEASING LEXIKON:

Rahmenabkommen

Diese Art von Leasing-Vereinbarungen sind üblich bei Direkt-Leasing-Verträgen (Direkt-Leasing) mit Großunternehmen, bei Vertriebs-Leasing-Kooperationen mit Herstellern und Händlern (Vertriebs-Leasing), bei der Abnahme von Fahrzeugen bei den Herstellern durch Leasing-Unternehmen sowie bei der Finanzierung von Leasing-Investitionen und Forfaitierungen.