Diese Aufwendungen sind – wie bei der konventionellen Finanzierung vom Eigentümer – vom Leasingnehmer zu tragen. Hierzu zählen insbesondere Instandhaltungskosten, Einweisungskosten, Versicherungsprämien.
Diese Aufwendungen sind – wie bei der konventionellen Finanzierung vom Eigentümer – vom Leasingnehmer zu tragen. Hierzu zählen insbesondere Instandhaltungskosten, Einweisungskosten, Versicherungsprämien.