LEASING LEXIKON:

Instandhaltung

Auch in seinem eigenen Interesse ist der Leasingnehmer vertraglich verpflichtet, das Leasing-Objekt laufend in ordentlichem, gebrauchsfähigem Zustand zu halten, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchführen zu lassen sowie ggf. einen Wartungsvertrag abzuschließen. Die Kosten der Instandhaltung der Leasing-Objekte sind, wie bei einer konventionellen Finanzierung, vom Leasingnehmer in vollem Umfang selbst zu tragen.