Finanzinstitut

Nach § 1 Ziff. 3 KWG in der seit 01.01.1996 geltenden Fassung, sind Finanzinstitute im Sinne dieses Gesetzes solche Unternehmen, deren Hauptaktivität darin besteht, Leasingverträge (Leasing-Vertrag) abzuschließen. Sie sind also weder Kreditinstitute noch Finanzdienstleistungsinstitute.

Finanzierungs-Leasing

Begriff und Abgrenzung des Finanzierungs-Leasing bei beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern sind in den „Leasing-Erlassen“ für Mobilien und Immobilien geregelt. Diese Erlasse gelten neben dem § 39 der AO als richtungsweisend bei der Einordnung des Leasing im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Das erlasskonforme Leasing wird häufig auch als klassisches Leasing bzw. Finanzierungs-Leasing im engeren Sinne bezeichnet (Aktivierung […]

Finanzierungs-Mix

Leasing ist heute Bestandteil des Finanzierungs-Mixes, wie er von fast allen Unternehmen, Handwerksbetrieben und Freiberuflern praktiziert wird, wenn es um die Anschaffung abnutzbarer Investitionsgüter geht.

Finanzierung des Leasing-Geschäftes

Die Finanzierung (oft auch Re-Finanzierung genannt) erfolgt durch Eigenmittel der Leasing-Gesellschaften (Eigenkapital, Rücklagen), durch Darlehensaufnahme bei Banken und Sparkassen, durch Lieferanten und Kunden (Mieterdarlehen speziell bei Immobilien-Leasing; Lieferantenkredite bzw. Zahlungsziele) sowie durch regresslose Forfaitierung. Die Forfaitierung ist neben der Kreditaufnahme die geläufigste Finanzierungsmethode, womit die Möglichkeiten der Risikoabwälzung (Bonitätsrisiko) und der Gewerbesteuer-Einsparung verbunden sind. Im […]

Feuerversicherung

Der Leasingnehmer ist dafür verantwortlich, dass Leasing-Objekte gegen alle versicherbaren Risiken, insbesondere gegen Feuerschäden, ausreichend versichert sind. Vor allem beim Immobilien-Leasing ist der Abschluss einer Feuerversicherung ratsam. Die Leasing-Gesellschaften verlangen durchweg einen Versicherungs-Nachweis bzw. einen Sicherungsschein und haben dann Anspruch auf etwaige Versicherungsleistungen. Siehe auch:Versicherungen

Fahrzeugverwaltung / Fuhrpark-Management

Spezialisierte Auto-Leasing-Gesellschaften übernehmen neben der Beschaffungs-, Finanzierungs- und Verwertungsfunktion häufig auch die gesamte Fahrzeug- und Fuhrparkverwaltung mit allen Wartungs-, Reparatur- und Kontrollaufgaben einschließlich Versicherungen, Steuern, allen Statistiken und ständigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Leasingnehmer. Gebräuchlich sind bei der Gestaltung der Konditionen das offene und das geschlossene Kalkulationssystem. Teilweise bieten diese Gesellschaften lediglich das „Service-Leasing“ an, es […]