LEASING LEXIKON:

Feuerversicherung

Der Leasingnehmer ist dafür verantwortlich, dass Leasing-Objekte gegen alle versicherbaren Risiken, insbesondere gegen Feuerschäden, ausreichend versichert sind. Vor allem beim Immobilien-Leasing ist der Abschluss einer Feuerversicherung ratsam. Die Leasing-Gesellschaften verlangen durchweg einen Versicherungs-Nachweis bzw. einen Sicherungsschein und haben dann Anspruch auf etwaige Versicherungsleistungen.

Siehe auch:
Versicherungen