Güter wie z.B. Firmenwert, Lizenzen, Patente und Individual-Software, können nicht durch klassische Leasing-Verträge finanziert werden. Hier sind Kaufverträge, ggf. mit Bankfinanzierung, zu empfehlen. Bei Individual-Software für EDV-Anlagen und sonstigen computergesteuerte Maschinen stehen leasingvertragsähnliche Nutzungsüberlassungs-Verträge zur Verfügung, die im Hinblick auf die nicht gegebene Drittverwendung der immateriellen Wirtschaftsgüter bonitätsmäßig wie Blanko-Kredite beurteilt werden müssen. Software- und Systemhäuser arbeiten im übrigen meist eng mit Leasing-Gesellschaften zusammen.
Siehe auch:
Software-Leasing