LEASING LEXIKON:

Zession

Dieser Begriff taucht insbesondere im Zusammenhang mit dem regresslosen Verkauf von Leasing-Forderungen durch Leasing-Gesellschaften (Zedent) an Banken (Zessionar) und im sog. Unter-Vermietungsbereich auf. Häufig bestehen die Finanzierungspartner der Leasing-Gesellschaften auf eine „offene Zession“, also auf eine Offenlegung der Forderungsabtretung gegenüber dem Leasingnehmer. Damit sollen Leistungsstörungen vermieden werden; für den Fall, daß die Leasing-Gesellschaft in Schwierigkeiten gerät, zahlt der Leasingnehmer an den richtigen Forderungsinhaber. Die stille Zession, also den vorläufigen Verzicht auf Offenlegung des Forderungsüberganges, ist bei entsprechender Vertrauensbasis z.B. bei langjährig bewährten Anschlußkunden bzw. Leasing-Gesellschaften nicht unüblich.