LEASING LEXIKON:

Zahlungsunfähigkeit

Bei Zahlungsunfähigkeit des Leasingnehmers kann die Leasing-Gesellschaft den Leasing-Vertrag fristlos kündigen, alle noch offenen Leasing-Raten abgezinst fällig stellen sowie das Leasing-Objekt zurückverlangen. Kommt eine Verwertung zustande, so ist der Verwertungserlös – abzüglich eigener und fremder Verwertungskosten – von der fällig gestellten Restforderung des Leasingnehmers abzusetzen.