LEASING LEXIKON:

Winterklauseln

Ausgehend von den Usancen der Teilzahlungs- bzw. Ratenkreditbanken werden den Kunden auch im Leasing-Geschäft gelegentlich Winterklauseln bzw. Saisonklauseln für Objekte eingeräumt, die in den Wintermonaten wenig oder gar nicht genutzt werden können. So kommt es z.B. bei Baumaschinen vor, daß die Leasing-Raten im Rahmen einer vereinbarten Winterklausel für einige Wintermonate ausgesetzt oder erheblich reduziert werden, da die Objekte während dieser Zeit kaum oder gar keinen Ertrag bringen. Die dabei ausgefallenen Leasing-Raten müssen durch entsprechend erhöhte Zahlungen in der „Hochsaison“ der Objekte ausgeglichen werden. Winterklauseln setzen wegen der eintretenden Tilgungsverschiebungen, eine einwandfreie Kundenbonität und Objektqualität (Bonität) voraus.