LEASING LEXIKON:

Wartungsvertrag

Durchweg wird vom Leasingnehmer erwartet, im Anschluß an die Garantiezeit des Lieferanten für die laufende funktionale und technische Betreuung des Leasing-Gegenstandes einen Wartungsvertrag auf eigene Kosten abzuschließen; dies ist bei den meisten EDV-Leasing-Verträgen der Fall.

Siehe auch:
Full-Service-Leasing