LEASING LEXIKON:

Vorsteuer

Die Leasing-Gesellschaft bezahlt die anzuschaffenden Leasing-Objekte zuzüglich Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer und verrechnet diese als Vorsteuer mit der von ihr auf die Leasing-Raten berechnete Mehrwertsteuer. Der Leasingnehmer seinerseits macht die von ihm auf die Leasing-Raten bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend.