Hauptsächlich bei schwierigen Bonitätssituationen, aber auch auf Wunsch mancher Leasingnehmer, greifen die Leasinggeber gern auf die Vorauszahlung – in Form einer Sonderzahlung oder erhöhte Erstrate – als Zusatzsicherheit zurück bzw. als vorgezogene Zahlung mit ein. Es sind viele Varianten denkbar; soweit diese maßvoll eingesetzt werden, sollte eine steuerliche Anerkennung möglich sein. Gängig sind Vorauszahlungen von etwa 10-30% des dem Leasing-Vertrag zugrunde liegenden Berechnungswertes.