LEASING LEXIKON:

Voranfrage / Vorprüfung

Besonders im Vertriebs-Leasing, wo die Investitionsentscheidung des Kunden nicht selten von der Annahme des damit verbundenen Leasing-Antrages abhängt, sind schnelle Entscheidungen des Leasing-Unternehmens, auch im Interesse der Verbindung zum Lieferanten, sehr wichtig. Daher reichen die Hersteller/Händler der zu verleasenden Objekte häufig Voranfragen ein, damit die Leasing-Gesellschaften die Vorprüfung der Kundenbonität und Objektqualität vornehmen und ggf. bereits vorab eine Leasingzusage abgeben können. Der Verkaufsabschluß des Lieferanten kann dadurch erleichtert und die Folgeabwicklung sowie die Bezahlung der Lieferanten-Rechnungen beschleunigt werden.

Voraus-Zahlung/Sonderzahlung/Anzahlung

Vorauszahlungen seitens des Leasingnehmers:

Insbesondere bei nicht völlig ausreichender Bonität werden nicht selten Leasing-Vorauszahlungen oder erhöhte Erst-Leasing-Raten bzw. degressive Zahlungsverläufe als Zusatzsicherheit verlangt. Diese erhöhten Anfangszahlungen werden bei der Kalkulation berücksichtigt und mit späteren Zahlungen verrechnet.

Vorauszahlungen an Lieferanten: Anzahlung