LEASING LEXIKON:

Vermögenssteuer

Auf geleaste Wirtschaftsgüter fällt beim Leasingnehmer keine Vermögensteuer an. Auch beim Leasinggeber entsteht in der Regel keine Vermögensteuerschuld, da dem Aktivposten „Leasing-Objekt“ durchweg ein meist gleichhoher Passivposten „Finanzierungsschuld“ oder „Rechnungsabgrenzung“ gegenübersteht, ein steuerpflichtiges Betriebsvermögen ist hieraus nicht mehr abzuleiten.

Anmerkung: Die Vermögensteuer wird für Veranlagungszeiträume nach dem 01.01.1997 nicht mehr erhoben.