Vergütungsbericht

Vergütung

LeaseForce AG

LeaseForce Transport & Verkehr

Vergütungssystem der LeaseForce AG

Offenlegung nach § 16 InstitutsVergV

I. Einleitung

Die LeaseForce AG ist hinsichtlich ihrer Vergütungspolitik nicht tarifgebunden. Im Sinne § 17 InstitutsVergV kann die LeaseForce AG nicht als bedeutendes Unternehmen eingestuft werden.
Die Vergütungsregelungen der Mitarbeiter werden durch den Vorstand der LeaseForce AG festgelegt und verhandelt und die Ausgestaltung der Vergütung der Vorstände selbst obliegt dem Aufsichtsrat.

II. Vergütungsregelungen in der Verwaltung und im Innendienst

1. Arbeitsvertraglich werden Festgehälter vereinbart.
2. Auslagen der Mitarbeiter und Spesen bei möglicherweise anfallenden Dienstreisen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erstattet.
3. Der Vorstand entscheidet je nach Leistung über einen Bonus, der jedoch nicht obligatorisch und ohne besonderen Rechtsanspruch gezahlt wird.

III. Vergütungsregelungen für den Vertrieb / Außendienst

1. Ein Großteil der Vergütung beinhaltet auch hier ein Fixgehalt. Dieses machte in 2022 einen Anteil von 69,8% an der Gesamtvergütung aus.
2. Neben dem Fixgehalt erhält der Mitarbeiter einen ergebnisbezogenen Bonus. Dieser ist abhängig vom erbrachten Deckungsbeitrag, der sich aus dem Rohertrag des Neugeschäfts unter Berücksichtigung der Kosten des Mitarbeiters ergibt.
3. Den Mitarbeitern stellt die LeaseForce in der Regel für Ihre Kundenbesuche einen Dienstwagen sowie ein Mobiltelefon und ein Laptop zur Verfügung. Der Dienstwagen darf auch privat genutzt werden.

IV. Die Vergütung der Geschäftsleitung

1. Die Vergütung beinhaltet nur ein Fixgehalt.
2. In Abhängigkeit vom Jahresergebnis wird das Fixgehalt im Folgejahr nach einer festen Regel des Dienstvertrages angepasst.
3. Die Vorstände erhalten einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung sowie ein Mobiltelefon.