LEASING LEXIKON:

Umsatzsteuer

Die Leasing-Gesellschaften entrichten auf die investierten Objekte die jeweils gültige Umsatzsteuer (MwSt.); der Leasingnehmer hat auf die von ihm zu zahlenden Leasing-Raten Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe – auf Leasing-Vorauszahlungen sind zukünftige MwSt-Erhöhungen zu berücksichtigen – zu zahlen.In der Regel kann die so bezahlte Umsatzsteuer beim Leasingnehmer als Vorsteuer mit der eingenommenen Mehrwertsteuer verrechnet werden.

Siehe auch:
Mehrwertsteuer