LEASING LEXIKON:

Umdeutung

Dies betrifft die steuerliche Nichtanerkennung eines Leasing-Vertrages bezüglich der Zurechnung des Leasing-Objektes beim Leasinggeber. Gründe für die Umdeutung können z.B. sein:

1. die Laufzeit des Leasing-Vertrages liegt unter 40% oder über 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer

2. bei einem Teilamortisations-Vertrag wurde dem Leasingnehmer die Zusage gegeben, das Objekt bei Vertragsende zum Restwert kaufen zu können; bei einem Vollamortisationsvertrag wurde dem Leasingnehmer zugesagt, das Objekt bei Vertragsende zu einem Betrag kaufen zu können, der unter dem Restbuchwert gemäß Leasing-Erlaß bzw. unter dem voraussichtlichen gemeinen Wert (Verkehrswert) liegt

3. es liegt Spezial-Leasing vor

4. die Mehrerlösbeteiligung des Leasingnehmers beträgt mehr als 75%