LEASING LEXIKON:

Spezial-Leasing

Wenn ein Leasing-Objekt ausschließlich für die Erfordernisse eines einzigen Leasing-Kunden gebaut bzw. angeschafft wird und wenn es im Rahmen des Leasing-Vertrages auch nur von diesem einen Nutzer wirtschaftlich sinnvoll verwendet werden kann, liegt „Spezial-Leasing“ vor; in diesen Fällen erfolgt die steuerliche Zurechnung des Leasing-Objektes beim Leasingnehmer.