LEASING LEXIKON:

Sicherungsbestätigung

Es ist üblich, daß sich der Leasingnehmer durch die Leasing-Bedingungen (AGB) verpflichtet, das Leasing-Objekt ausreichend zu versichern, sofern dies der Leasinggeber nicht selbst übernimmt. Der Leasinggeber erhält eine Versicherungsbestätigung sowie einen Sicherungsschein, der festlegt, daß Leistungen im Schadensfall nur an den Leasinggeber bzw. mit dessen Einverständnis an einen anderen bezahlt werden.