LEASING LEXIKON:

Sicherheiten

Als Grundsatzsicherheit dient dem Leasinggeber das Leasing-Objekt. Je nach Risikoeinschätzung werden Zusatzsicherheiten hereingenommen. Hierzu zählen vorzugsweise Anzahlungen, Kautionen, Bürgschaften und Garantien. Auch kann der Eintritt eines Dritten (z.B. Gesellschafter, Lieferant) in den Leasing-Vertrag vereinbart werden, wenn der Leasingnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Siehe auch:
Bonität