LEASING LEXIKON:

Reserven, stille

1. Die Leasing-Unternehmen bilden stille Reserven, wenn z.B. die von ihnen gebuchten bzw. kalkulierten Restwerte niedriger sind, als der Verkaufs- bzw. Marktwert der Objekte nach Ablauf der Leasing-Laufzeit. Dies gilt vorrangig bei Teilamortisations-Verträgen, bei denen die Wertsteigerung grundsätzlich dem Leasinggeber zusteht, wenngleich die Leasing-Objekte in vielen Fällen zum garantierten Restwert an die Leasingnehmer verkauft werden. Diese Praktiken sind nur dann ohne Bedenken anzuwenden, wenn die tatsächlich zu erzielenden Verkehrswerte einer intensiven Nachprüfung standhalten.

2. Für den Leasingnehmer ergeben sich u.U. stille Reserven bei Auslauf von Vollamortisations-Verträgen, wenn er die Objekte zum Restbuchwert vom Leasinggeber (der gleichzeitig entsprechende Verwertungskosten spart) erwirbt und die Verkehrswerte höher sind.