Wie im Falle des Kaufes und bei konventioneller Finanzierung hat auch beim Leasing der Leasingnehmer bzw. Mieter alle notwendigen Reparaturen und Erhaltungsarbeiten an den Leasing-Objekten mit der üblichen Sorgfalt auf seine Kosten durchzuführen.
Wie im Falle des Kaufes und bei konventioneller Finanzierung hat auch beim Leasing der Leasingnehmer bzw. Mieter alle notwendigen Reparaturen und Erhaltungsarbeiten an den Leasing-Objekten mit der üblichen Sorgfalt auf seine Kosten durchzuführen.