LEASING LEXIKON:

Prüfung des Leasing-Antrags

Der Prüfungsvorgang beginnt mit der rein formalen Prüfung des Leasing-Antrages: vollständig ausgefüllt, unterschrieben, gestempelt, Rückseite gestrichen usw.. Entspricht der Antrag inhaltlich den rechtlichen und steuerlichen Anforderungen? Weiter ist die Bonität des Leasingnehmers (z.B. Bank-, Handels-, Lieferanten- und Selbstauskünfte, Geschäftszahlen und Prüfungsberichte, Projekte und Budgets, Gespräche mit dem Wirtschaftsprüfer/Steuerberater) zu prüfen. Sodann ist die Objekt-Bonität auszuleuchten (Qualität und nachhaltige Verwertbarkeit des Leasing-Objektes, Wartungsfähigkeit, Ersatzteilquellen, Preisstabilität usw.), womit sich die Beurteilung der Lieferanten-Bonität verbindet, d.h. vorrangig dessen Fähigkeit die Garantie-, Gewährleistungs- und Wartungsverpflichtungen einzuhalten. Je angesehener ein Lieferant, desto größer sollte die Sicherheit der Leasing-Unternehmen sein.

Siehe auch:
Abwicklung von Leasing-Verträgen