LEASING LEXIKON:

Produkthaftung

Im Rahmen der Gesetzgebung zur Produkthaftung für aus Nicht-EG-Ländern eingeführte Investitionsgüter sind auch Leasing-Unternehmen betroffen, da sie ihren Leasingnehmern gegenüber als Vermieter haften. Ein Ausweg besteht in der Übertragung der Produkthaftung im Innenverhältnis auf die Lieferfirma; jedoch wird hierbei eine intensive und genaue Prüfung des Lieferanten und der Objektqualität angeraten. Als Variante bietet sich an, daß der Leasingnehmer in solchen Fällen das Wirtschaftsgut selbst importiert um danach einen Sale-and-lease-back-Vertrag (SALB) über das Objekt zu schließen. Das Produkthaftungsrisiko verbleibt dann beim Leasingnehmer. Voraussetzung ist hierbei die für SALB-Verträge notwendige gute Bonität des Leasingnehmers.