LEASING LEXIKON:

Patronatserklärungen

Anstelle von Bürgschaften und Garantien können zur Verbesserung der Sicherheiten des Leasinggebers bzw. seiner Finanzierungspartner auch sog. „harte“ Patronatserklärungen erstklassiger Adressen akzeptiert werden. Die gilt auch, wenn Rücknahmegarantien von Lieferanten formal nicht machbar sind und lediglich eine sogenannte „Sekundärverpflichtung“ geboten werden kann.