LEASING LEXIKON:

Nutzungsdauer, betriebsgewöhnliche

Diese entspricht der AfA-Zeit gemäß den amtlichen AfA-Tabellen. Die Laufzeit der Leasing-Verträge darf nicht länger als 90% und nicht kürzer als 40% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sein.

Hinweis: Im Immobilien-Leasing-Erlaß von 1991 wird auf die 40%-Grenze der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nicht mehr verwiesen.