LEASING LEXIKON:

Leistungsstörungen

Hierunter versteht man zum einen Störungen/Unterbrechungen bei der Zahlung der Leasing-Raten durch den Leasingnehmer und zum anderen technische Probleme (Funktionsfähigkeit) bei verleasten Objekten. Auch bei Leistungsstörungen der Leasing-Objekte sind die vereinbarten Leasing-Raten in voller Höhe zu bezahlen. Der Leasingnehmer ist jedoch in diesem Falle berechtigt und verpflichtet, evtl. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen.