LEASING LEXIKON:

Leasingnehmer

Der Leasingnehmer, als Vertragspartner des Leasinggebers, least ein leasingfähiges Wirtschaftsgut über eine bestimmte Grund-Leasingzeit. Er nutzt das Leasing-Objekt auf der Grundlage des Leasing-Vertrages, welches i.d.R. im rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Leasinggebers steht. Das Leasing-Objekt ist beim Leasingnehmer bilanzneutral und somit der Gewerbesteuer nicht unterworfen. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Leasingnehmers sind die Leasing-Raten in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar. Ist der Leasingnehmer wirtschaftlicher Eigentümer nach AO § 39 sowie Leasing-Erlaß 19.04.1971, so hat er das Wirtschaftsgut zu aktivieren. Der Leasingnehmer kann dann lediglich den Zins- und Kostenanteil als Betriebsausgabe geltend machen.