LEASING LEXIKON:

Leasinggeber

Als Leasinggeber wird die Leasing-Gesellschaft – nach dem KWG auch Finanzinstitut -, der „verleasende“ Hersteller oder die selbst Leasing anbietende Bank bezeichnet, die das Leasing-Objekt dem Leasingnehmer zur Nutzung überläßt. Eine gleichartige Bedeutung hat der Begriff „Vermieter“. Ist der Leasinggeber rechtlicher und wirtschaftl. Eigentümer des Leasing-Objektes, so erfolgt die steuerliche Zurechnung und die Bilanzierung des Leasing-Gegenstandes bei ihm.