LEASING LEXIKON:

Leasing-Antrag

Soll eine Investition über Leasing realisiert werden, so tritt der Leasing-Nehmer mittels eines Leasing-Antrages an den Leasing-Geber heran. Den Antrag kann der Leasing-Nehmer beim Hersteller/Händler selbst, sofern es sich um Kooperationen zwischen Hersteller/Händler und Leasing-Gesellschaft handelt, oder bei einer seiner Wahl entsprechenden Leasing-Gesellschaft erhalten. Das Antragsformular wird soweit erforderlich vom Leasing-Nehmer ausgefüllt und ist Voraussetzung für den sich anschließenden Leasing-Vertrag.