LEASING LEXIKON:

Kooperations-Abkommen

Zahlreiche Hersteller und Händler leasingfähiger Investitionsgüter schließen Kooperations-Abkommen mit Leasing-Gesellschaften für die individuelle Zusammenarbeit im Vertriebs-Leasing. Die Leasing-Unternehmen schulen und unterstützen die Vertriebsmitarbeiter des Kooperationspartners bis hin zu gemeinsamen Kundenbesuchen. Besonders gestaltete Leasing-Verträge und Leasing-Prospekte, die auf die jeweiligen Investitionsobjekte bzw. Hersteller/Händler abgestellt sind, sowie individuell für die Vertriebs-Leasing-Partner entwickelte Leasing- und Mietkonzeptionen werden von den Leasing-Gesellschaften ausgearbeitet und zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist es bei diesen Kooperationen durchaus üblich, dem Hersteller/Händler einen Bonus für die eingereichten Leasing-Verträge zu vergüten. Im Gegenzug wird mit dem Vertriebspartner in der Regel vereinbart, bei notleidend gewordenen Leasing-Engagements und bei der Verwertung von Altmaschinen den Leasinggeber zu unterstützen.