Rahmenabkommen

Diese Art von Leasing-Vereinbarungen sind üblich bei Direkt-Leasing-Verträgen (Direkt-Leasing) mit Großunternehmen, bei Vertriebs-Leasing-Kooperationen mit Herstellern und Händlern (Vertriebs-Leasing), bei der Abnahme von Fahrzeugen bei den Herstellern durch Leasing-Unternehmen sowie bei der Finanzierung von Leasing-Investitionen und Forfaitierungen.

Rabattgewährung, verdeckte

Leasinggeber erzielen durch große Einkaufsmengen i.d.R. deutlich höhere Rabatte als der einzelne Leasingnehmer. Dies wirkt sich häufig günstig auf die angebotenen Leasing-Raten aus. Zusätzlich beeinflussen fast alle Auto-Hersteller mit ihren Sales-Promotion-Kampagnen (Subventionen), je nach Absatzlage, den Auto- und damit auch den Leasing-Markt in erheblichen Ausmaß. Eine verdeckte Rabattgewährung liegt vor, wenn gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen […]