Garantien / Gewährleistungsansprüche

1. Die dem Leasinggeber als Käufer des Leasing-Objektes zustehenden Garantie- und Gewährleistungsansprüche tritt dieser an den Leasingnehmer ab und beauftragt ihn, etwaige Garantie- und Gewährleistungsansprüche u.U. gegenüber dem Hersteller/Lieferanten geltend zu machen. Der Leasinggeber haftet für den rechtlichen Bestand der abgetretenen Ansprüche, schließt jedoch seine eigene Haftung gegenüber dem Leasingnehmer für Sach- und Rechtsmängel des […]

GAP-Versicherungen

GAP (engl. Lücke), vorzugsweise eine neu im Fahrzeug-Leasing-Bereich angebotene Versicherung, die ggf. entstehende Amortisationslücken bzw. die Differenz zwischen Ablösewert und Wiederbeschaffungswert des Leasing-Objektes (Unterversicherung bei Totalschaden oder Diebstahl) schließt.