LEASING LEXIKON:

Hermes-Leasing-Bürgschaften

Ausgehend von der sog. Hermesdeckung, versteht man hierunter die Übernahme einer Garantie oder einer Bürgschaft durch den Bund zur Absicherung der Exportfinanzierung. Bei Leasing-Geschäften mit Leasingnehmern im Ausland (Cross Border Leasing) entstehen besondere Risiken, die durch eine Ausfuhrgewährleistung (Ausfuhrgarantie oder Ausfuhrbürgschaft) des Bundes abgedeckt werden können. Die Leasingdeckung wird für die gesamte Laufzeit des Leasing-Vertrages gewährt und schützt gegen das Risiko, daß die Leasingforderung aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen uneinbringlich wird.