LEASING LEXIKON:

Haftpflichtversicherung

Im Rahmen seiner Pflichten und seiner Haftung als Nutzer der Leasing-Objekte ist der Leasingnehmer vertraglich verpflichtet, die Objekte gegen alle dem Leasinggeber erforderlich erscheinenden Risiken, ggf. auch gegen Haftpflichtschäden, auf eigene Kosten zu versichern.