LEASING LEXIKON:

Freigabe-Erklärungen

Freistellungserklärung aus dem Vermieterpfandrecht und aus der Hypotheken-Zubehörhaftung sind bei Sale-and-lease-back-Verträgen erforderlich, wenn die Leasing-Objekte in gemieteten Räumen oder auf einem hypothekarisch belasteten Grundstück des Leasingnehmers eingebracht werden. Ohne diese Freistellungserklärung riskiert der Leasinggeber den Verlust seines Eigentums (Eigentum) an den Leasing-Objekten.