LEASING LEXIKON:

Fördergebiet / strukturschwache Regionen

Für Investitionen innerhalb der von Bund und Ländern in Abstimmung mit der EU-Kommission ausgewiesenen Fördergebiete (z.B. ehemaliges Zonenrandgebiet, Berlin-West und heute vor allem die jungen Länder/Beitrittsgebiet) können Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist nach deutschem Recht, im Gegensatz zu den europäischen Rahmenbedingungen allerdings, dass der Eigentümer und der Betreiber/Nutzer der geförderten Investitionsobjekte identisch sind. Dies ist bei den über Leasing finanzierten Objekten durchweg nur dann möglich, wenn die Aktivierung bei dem sonderabschreibungsberechtigten Unternehmen erfolgt. Die Folge ist, dass diese Investitionen die steuerlichen, bilanztechnischen Vorteile des Leasing nicht nutzen können. Leasing-Unternehmen bieten deshalb Leasing mit Aktivierungspflicht des Leasingnehmers (Mietkauf) an.